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Neigeblancherente Autos UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© 2026 Neigeblancherente Autos UG

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Vereinbarungen und Leistungen zwischen der Neigeblancherente Autos UG (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Der Vertragschluss erfolgt durch das Angebot des Auftragnehmers auf Basis einer vorab erstellten, detaillierten Angebotskalkulation oder durch eine gegenseitige schriftliche Bestätigung. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind nur wirksam, wenn sie von einem authorized Vertreter der Neigeblancherente Autos UG unterzeichnet wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Grundlage unserer Leistungen in Düsseldorf und Umgebung sind stets die aktuellen VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), soweit nicht zwingend andere gesetzliche Bestimmungen oder individualvertragliche Vereinbarungen entgegenstehen.

2. Leistungsumfang und Spezifikation

Die vereinbarten Leistungen umfassen exklusiv die folgenden Bereiche: professionelle Maler- und Wandveredelungsarbeiten, komplette Wohnungsrenovierungen inklusive aller Gewerke, Modernisierung von Elektroinstallationen und Sanitäranlagen, individuelle Designberatung mit 3D-Visualisierung, fachgerechter Bodenbelagsmontage sowie die spezialisierte Umgestaltung von Küchen und Bädern. Jeder Auftrag wird auf Basis eines detaillierten Leistungsverzeichnisses abgewickelt. Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang, die zu Mehrkosten führen, werden dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt und bedürfen seiner separaten Freigabe. Wir garantieren, dass alle verwendeten Materialien den aktuellen technischen Normen entsprechen und von der Neigeblancherente Autos UG auf ihre Eignung für die spezifischen Anwendungsbereiche geprüft wurden.

3. Haftungsausschluss und Beschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Neigeblancherente Autos UG lediglich für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung von Kernpflichten im Umfang des vertragstypischen Schadensrisikos. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der renovierten Räume nach Übergabe, durch höhere Gewalt oder durch Eingriffe Dritter entstehen. Bei Elektro- und Sanitärarbeiten gelten spezielle technische Überwachungsbedingungen; eine Abnahme durch eine unabhängige Sachverständigenstelle ist bei komplexen Projekten empfehlenswert, um Haftungsrisiken für den Kunden auszuschließen.

4. Datenschutz und Informationspflichten

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt in strikter Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen darüber, welche Daten zu Vertragsvorbereitung, Abrechnung oder Kommunikation verarbeitet werden, sowie Ihre Rechte als betroffene Person, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch die Inauftragung von Renovierungsleistungen, insbesondere bei der 3D-Planung und Designberatung, wo häufig Grundrisse und individuelle Wohnwünsche übermittelt werden, erklärt sich der Kunde mit dieser Datenverarbeitung einverstanden. Die Neigeblancherente Autos UG garantiert die Vertraulichkeit aller Projekte und unterwirft sich den strengen Auflagen des Geschäftsgeheimnisschutzes.

5. Urheberrecht und Eigentum an Entwürfen

Sämtliche von der Neigeblancherente Autos UG erstellten 3D-Planungen, Designkonzepte, Grundrisszeichnungen und spezifischen Ausarbeitungsvorschläge für Malerarbeiten oder Badsanierungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung des Angebots ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Entwürfen ausschließlich für das konkrete Projektobjekt in Düsseldorf. Eine Weitergabe der Pläne an Dritte, deren Verwendung für andere Objekte oder die digitale Reproduktion ohne schriftliche Genehmigung der Neigeblancherente Autos UG ist untersagt. Bei Abbruch des Projekts durch den Kunden nach Erstellen der 3D-Visualisierungen bleiben diese Rechte und ggf. entstehende Vorfakturkosten sowie Planungskosten uneingeschränkt dem Auftragnehmer vorbehalten.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die vereinbarten Renovierungsarbeiten beginnen mit Datum des Einigungserfolgs über den Starttermin und enden mit der erfolgreichen Abnahme und Übergabe des renovierten Objekts. Die Laufzeit kann sich durch vom Kunden veranlasste Änderungen, Materialverzögerungen auf globaler Ebene oder höhere Gewalt verlängern; hierüber wird der Kunde zeitnah informiert. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeit bei Zahlungsverzug des Kunden mit einer Fristsetzung von 14 Tagen einzustellen. Bei ordnungsgemäßer Kündigung vor Fertigstellung sind alle bereits erbrachten Leistungen sowie provisorische Maßnahmen (z.B. geräumte Flächen, vorbereitete Bodenbeläge) zu vergüten.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde eine juristische Person oder ein Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Düsseldorf (bzw. Landgericht Düsseldorf), welches für den Sitz der Neigeblancherente Autos UG zuständig ist. Dies gilt auch für die gesamte Vertragsverhandlung und die Begründung einer gesetzlichen Gerichtsstandsvereinbarung.

8. Gewährleistung, Reklamation und Verbraucherrechte

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unsere Renovierungs- und Umbauarbeiten beträgt zwei Jahre ab der schriftlichen Abnahme des jeweiligen Gewerkabschnitts oder des Gesamtprojekts. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu melden. Wir verpflichten uns, eingereichte Reklamationen innerhalb von 14 Werktagen zu bearbeiten. Bei wesentlichen Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung oder Neue liefertung). Sollten die Mängel trotz zweier erfolgloser Nachbesserungsversuche bestehen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Als Unternehmen sind wir von der Pflicht zur Information über die Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen am Bauhaus ausgenommen, da die Leistung vollständig erbracht wurde, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt werden könnte; dennoch respektieren wir die gesetzlichen Informationspflichten des BGB für Verbraucherverträge.

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